Vandalen suchen immer wieder unseren Golfplatz heim – Belohnung für die Ergreifung der Täter ausgesetzt

Seit einigen Monaten wird der Golfplatz in Niederhelden besonders auf den zweiten neun Löchern fast täglich (nächtlich) von Vandalen heimgesucht. Begonnen haben die sinnfreien Zerstörungen im April 2013, als zerbrochene oder in Bäume geworfene Bunker-Harken, Steine in Ballwaschmaschinen und vereinzelte Zweirad-Spuren auf den Abschlägen die Arbeitsabläufe des Mitarbeiter erschwerten. Am Morgen des 5. Juli entdeckten die Greenkeeper des Vereins nun eine neue Dimension der hirnlosen Zerstörungswut: Die Abschläge, Fairways und die Löcher der Grüns von der Bahn 11 bis zur Bahn 17 waren mit Steinen beworfen worden, teilweise wurden tiefe Löcher in Spielbahnen und Grüns getreten und Steine in die Löcher auf den Grüns gesteckt. Sämtliche Abschlags- Begrenzungs- und Entfernungsmarkierungen sowie die Lochfahnen auf den genannten Bahnen wurden heraus gerissenen und weggeworfen und mussten nach aufwändiger Vermessungsarbeit wieder platziert werden.

Wie bei allen vorhergegangenen Fällen wurden auch die aktuellen Geschehnisse bei der zugehörigen Polizeibehörde angezeigt. Für den Präsidenten des Golfclubs, Dr. Alfons Naber, ist es, parallel zu den laufenden Ermittlungen, jetzt an der Zeit, in die Öffentlichkeit zu gehen. “Wir bitten die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung dieser Vorfälle”, so Dr. Naber. “Es geht hier nicht nur um die Zerstörungen auf unserem Golfplatz und den uns damit entstandenen materiellen Schaden, sondern vielmehr um einen potentiellen Imageschaden für die Urlaubsregion Repetal.” Und weiter: “Es ist im Interesse aller Anwohner, dass diese Sachbeschädigungen gestoppt werden, die überregionale Multiplikationswirkung der negativen Vorkommnisse durch die zahlreichen golfspielenden Gäste aus den umliegenden Hotels und Pensionen ist nicht zu unterschätzen.” Daher nehmen, neben der Polizei, auch die Mitglieder des Vorstands des Golfclubs Repetal Hinweise auf den oder die Täter vertraulich entgegen. Für Hinweise, die zur Ergreifung des oder der Täter führen, ist eine Belohnung von 500 Euro ausgesetzt.

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