Hunde auf dem Golfplatz willkommen
In der Mitgliederversammlung am 28. Mai wurde über einen Mitgliederantrag zum Thema „Umgang mit Hunden auf dem Golfplatz“ abgestimmt. Ab sofort dürfen Mitglieder und Gäste ihren Vierbeiner mit auf die Runde nehmen und Hunde sind auf unserer Anlage herzlich willkommen. Damit das Miteinander von Mensch, Tier und Spielbetrieb reibungslos funktioniert, bitten wir die folgenden Hinweise und Regeln zu beachten.
Vier-Pfoten-Regeln – Golf mit Hund
- Leinenpflicht auf der gesamten Anlage
Bitte führt Euren Hund jederzeit kurz angeleint und lasst ihn nicht unbeaufsichtigt. - Rücksicht auf Spiel & Flight
Die Mitnahme Eures Hundes ist nur mit Zustimmung aller Mitspieler im Flight möglich. Achtet darauf, dass Euer Hund ruhig bleibt und den Spielbetrieb nicht beeinträchtigt. - Tabuzonen beachten
Abschläge, Grüns, Bunker und Hindernisse sind für Hunde tabu. Am Rand des Fairways ist Euer Vierbeiner bestens aufgehoben. - Sauberkeit ist Pflicht
Bitte führt ausreichend Kotbeutel mit und entsorgt diese ordnungsgemäß in den öffentlichen Abfallbehältern außerhalb des Platzes. - Anmeldung vor der Runde
Bitte meldet Euch und Euren Hund vor Spielbeginn im Sekretariat an – gerne vorab telefonisch oder per E-Mail. - Keine Hunde bei Turnieren
Bei offiziellen Turnieren und Wettspielen ist die Mitnahme von Hunden nicht gestattet.
Wichtige Information
Euer Hund verdient nach der Golfrunde eine gebührende Belohnung. Für viele Hunde bedeutet eine Golfrunde ein erhöhtes Stresslevel, da sie über längere Zeit aufmerksam und folgsam sein müssen, ohne ihrem natürlichen Bewegungs- und Spieltrieb nachgehen zu können. Gerade für ältere Hunde kann dies zusätzlich anstrengend sein – bitte behaltet das Wohl Eures Vierbeiners stets im Blick.
Wir freuen uns unseren Mitgliedern und Gästen, dieses Angebot machen zu können und wünschen Euch und Euren Vierbeinern eine angenehme und entspannte Golfrunde. Diese Regelung ist testweise für ein Jahr beschlossen worden. Sollte es zu starken Beeinträchtigungen oder Problemen können, wird neu über die Regelung entschieden.



